Sie kennen doch sicherlich diese bescheidene Situation: Sie haben zwei sehr gute Kandidaten und müssen einem davon absagen – kleiner Exkurs: weshalb eigentlich in Zeiten des Fachkräftemangels? Also Sie müssen absagen und können ihm einfach nicht offen und ehrlich mitteilen warum.
Ehrlichkeit zahlt sich direkt aus
Wir als HYPE Group haben bereits vor einiger Zeit den Selbstversuch gestartet und allen unseren Kandidaten ein offenes und ehrliches Feedback gegeben – zum Teil nur mündlich, denn auch wir kennen das AGG. Und wir können sehr Positives darüber berichten, wie dies von den Kandidaten dankbar angenommen wird.
Natürlich freuen sich nur wenige Bewerber grundsätzlich über eine Absage. Wenn sie jedoch den ehrlichen Grund erfahren, können sie die Absage meist besser nachvollziehen, sie schmerzt sie weniger und einiges kann sogar konstruktiv für die Zukunft genutzt werden, wenn es z. B. im persönlichen Gespräch mal nicht ganz gepasst hat etc. Meiner Meinung nach ist es ein Zeichen von großer Wertschätzung, die Absagegründe offen zu kommunizieren. Davon abgesehen wissen Sie ja, man sieht sich oft zwei- und dreimal im Leben. Sie sagen heute einem Kandidaten ab und schon ein paar Monate später möchten Sie den Prozess mit genau diesem Kandidaten reaktivieren!
Was glauben Sie? Schaffen Sie dies, nachdem Sie ihm eine nichtssagende Standardabsage geschickt haben, die ihm auch noch oft die Chance nimmt, sich besser selbst reflektieren und auch weiterentwickeln zu können?
Gutes “Employer Branding” zeigt sich auch in der Absage
Immer wieder höre ich, dass “Employer Branding” sehr wichtig für Unternehmen und somit auch ein großer Bestandteil der Außendarstellung sei. Da ist es doch wichtig, dass Sie und vor allem auch die Kandidaten ein weiterhin gutes Bild Ihres Unternehmens zeichnen, selbst wenn es aktuell mit einer Einstellung nicht geklappt hat.
Das Ende der “Standard Absage”
Ich fordere Sie auf, bitte beenden und noch besser beerdigen Sie die “Standardabsage” – Sie schaden sich selbst am meisten damit!
Die größte Ausrede ist das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)”
Beschreibung – https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz – umgangssprachlich auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Hierbei handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Mit seinem Inkrafttreten wurde das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.
Uns allen ist doch klar, dass dieses Gesetz nur als Ausrede dient. Bitte sprechen Sie persönlich mit den Kandidaten, warum es dieses Mal nicht klappt. Sind es vielleicht fachliche Gründe oder liegt es am Budget? Passen die geplanten Projekte nicht optimal? Könnten die Rahmenbedingungen aber vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt matchen? Seien Sie offen anstatt pauschal alle Türen rigoros zu schließen und einen faden Beigeschmack beim Kandidaten mit einer Standardabsage hinterlassen zu haben.
Fazit:
Die “Standardabsage” muss sterben und an dessen Stelle ein ehrliches, wertschätzendes und konstruktives Feedback treten – darum bitte ich Sie.
Ich freue mich auf Ihr ehrliches Feedback.